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Wichtige Neuigkeiten
Vom 25.05. bis 28.05. findet aufgrund des Pfingstwochenendes kein Unterricht statt!
Neue Aktion: Beratung vor dem Welpenkauf - wir sind dabei! Mehr dazu hier!
Highlights aus unserer Schule !
Die Bilder vom Go-Sniff-Seminar mit Esther Follmann sind nun in der Galerie zu finden!
Terminsplitter !
23.05. - Start des Clickerkurses freies Formen
09./10.06. - Mantrailseminar für Fortgeschrittene
24.06. - Spaß-Spaziergänge für kleine und für alle Hunde
Alle Termine für Seminare in 2012 sind bereits hier zu finden!
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Hundeführerschein Hamburg
Ich bin gemäß § 2 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz als
Sachverständige für die Durchführung von Gehorsamsprüfung anerkannt.
Damit wurde mir auch die Aufgabe nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Hundegesetz
("Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung") übertragen.
Die Stadt Hamburg verlangt für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht.
Ausnahmen sind möglich, wenn der Hundehalter mit seinem Hund eine Gehorsamsprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder bei einer anerkannten Organisation oder einem Verein abgelegt hat.
Wollen Sie nun mit Ihrem Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreit werden, so können Sie bei mir die Gehorsamsprüfung ablegen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gehorsamsprüfung sind ein Nachweis über eine gültige Haftpflichversicherung, eine unverwechselbare Kennzeichnung des Hundes (Chip) und der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein.
Die Gehorsamsprüfung umfasst folgenden Inhalt:
- Folgen an lockerer Leine
- Befolgen der Kommandos "Sitz", "Platz" und /oder "Steh"
- Befolgen des Kommandos "Bleib"
- Kommen auf Zuruf
- Konfrontation mit Joggern, Radfahrern, fremden Menschen und Hunden
Sämliche Elemente sollen in ablenkungsarmen und ablenkungsreichen Gebieten sowie in Grünanlagen gezeigt werden.
Folgende Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung verwendet werden:
- Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
- Leine
- Pfeife
Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt
Mehr Informationen sind auf der Seite www.hundegesetz.hamburg.de zu finden.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Hund die Prüfung besteht, so biete ich natürlich auch hier Übungsstunden an, wo wir auch gezielt auf Ihre "Problemzonen" eingehen können - falls nötig.
Die Prüfung gilt immer nur für einen Hundehalter und einen Hund, d.h. jedes Familienmitglied oder Freund/Bekannte, der den Hund ableinen möchte, muß sich dieser Gehorsamsprüfung stellen.
Mitzubringende Unterlagen zum Prüfungstermin:
- Personalausweis des Hundehalters oder Reisepass mit Meldebestätigung.
- Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer.
- Haftpflicht-Versicherungsnachweis mit einer Mindestversicherungssumme von € 1 Million und einer maximalen Selbstbeteiligung von 500,- €.
- Anmeldebestätigung - auf Wunsch übernehme ich das auch für Sie
Anfallende Kosten:
- Prüfungsgebühr: 1. Person 45, - €, jede weitere Person 30, - €
Studenten, Arbeitslose, Rentner nach Vorlage der jeweiligen Bescheinigungen: 25, - €
- Befreiung von der Anleinpflicht (behördliche Gebühr): 9, - €
- Anmeldung eines Hundes über Gateway (falls nötig): 10, - €
Ein Termin kann nach Absprache gewählt werden. Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!
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Diana Drewes
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